Hoverboard: Dürfen Kinder und Jugendliche das Hoverboard fahren?

Hoverboards sind der neue Trend im Bereich moderner Fortbewegung. Die kostspieligen Technikgeräte sind seit Neuestem auch in Deutschland erhältlich. Mit der richtigen Schutzkleidung und genügend Übung macht die Forbewegung auf dem Hoverboard richtig Spaß. Doch es gibt bei der Nutzung einiges zu beachten – vor allem, wenn ein Hoverboard Kinder glücklich machen soll. Damit für die eigene Sicherheit und auch gesetzlich keine Risiken eingegangen werden, sollte sich jeder Besitzer eines Hoverboards mit den gesetzlichen Vorschriften für ein
Hoverboard vertraut machen.

Dos und Dont´s bei der Nutzung von Hoverboards

Es gibt keine Zulassung in Deutschland für Hoverboards für öffentliche Straßen. Dies liegt wohl daran, dass die Hoverboards erst kürzlich nach Deutschland gekommen sind. Diese fehlende Zulassung könnte es zukünftig geben. Diese Vermutung liegt nahe, da nämlich klassische E-Scooter und Segways bereits zugelassen sind. Aktuell sind jedoch keine Neuigkeiten in Bezug auHoverboard Führerscheinf eine Zulassung bekannt. Wer trotz fehlender Zulassung mit einem Hoverboard auf öffentlichen Straßen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Im Oktober 2016 hat das Düsseldorfer Amtsgericht entschieden, dass ein Hoverboard-Nutzer einen Führerschein besitzen muss. Das Urteil kam deshalb zustande, weil ein gewisser Oleg B. auf einem Gehweg mit dem Hoverboard fuhr und von der Polizei gestoppt wurde.

Da Oleg B. keinen Führerschein besaß, landete die Geschichte vor dem Amtsgericht Düsseldorf, wo der Amtsrichter entschied, dass der Angeklagte über 1000 Euro Bußgeld zahlen müsse, da er wegen Fahren ohne Führerschein dazu verpflichtet wäre. Da das Hoverboard über 6 km/h fährt, wurde nun beschlossen, dass nur Besitzer von Führerscheinen und somit Volljährige das Hoverboard fahren dürfen. Zudem muss eine Pflichtversicherung des Fahrers vorhanden sein.

Wer mit einem Hoverboard Jugendliche erfreuen möchte, sollte dies also unterlassen. Auch Jugendliche dürfen das Hoverboard nicht nutzen. Zudem dürfen alle Hoverboard-Nutzer nur auf privaten Flächen fahren. Allein aus Sicherheitsgründen ist dies auch zu befolgen. Das mit Motor betriebene Hoverboard besitzt weder Bremse noch eine Lenkung und zählt als Kraftfahrzeug. Auf einem Hoverboard Kinder und Jugendliche fahren zu lassen, ist also nicht gestattet und absolut sinnvoll. Professionelle und erfahrene Hoverboard-Fahrer, die das Gerät beherrschen, lieben ihr Hoverboard sicherlich und haben eine Menge Spaß. Die Gefahren, die von dem teuren „Spielzeug“ ausgehen, sind aber dennoch nicht zu unterschätzen.

Die Bundesregierung denkt derzeit darüber nach eine Zulassung für elektrische Fahrzeuge noch ein mal zu überdenken. Laut einigen Quellen liegt eine entsprechende Studie vor, die derzeit gerade ausgewertet wird. Ob es eine entsprechende Änderung/Anpassung der aktuellen Gesetzeslage geben wird bleibt abzuwarten. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Eine Liste von uns getesteten Hoverboards könnt ihr hier finden:

TestsiegerTest 2Test 3Test 4Test 5
ModellRobway W1F-CruiserAlpha MiniRobway W3Robway W2
Bewertung
Preis179,99€589,00€389,90€249,90€219,90€
Zum Händler Zum Händler Zum Händler Zum Händler Zum Händler
Akku TÜV GeprüftJaJaJaJaJa
UL2272 SicherheitszertifikatJaJaNeinJaJa
Motorstärke700W800W700W800W700W
Reifengröße6,5" Hartgummi8,5" Vollgummi8,5" Hartgummi10" Luftbereifung8" Hartgummi
FahrgefühlSehr gutSehr gut GutSehr gutGut
LautsprecherSehr gutKeine LautsprecherGutGutgut
Gewichtca. 10kgca. 12,5kgca. 13kgca. 12kgca. 11kg
TestberichtTestberichtTestberichtTestberichtTestbericht